| ![]() | |
Welsch (Projektbearbeiter): Das Ministerium Brandenburg hat mit der Auflösung der preußischen Nationalversammlung die Gesetze vom 6. und 8. April 1848 verletzt sowie die Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Dominialpolizeigewalt, über Schwurgerichte und Meinungsfreiheit, über ein freies Wahlgesetz, über die Verantwortlichkeit der Minister und die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung unmöglich gemacht. Anforderungen an die zu wählenden Wahlmänner sind daher: Erklärung der Oktroyierung der Verfassung als ungesetzlichen Akt, Fortsetzung des unterbrochenen Werks der Verfassungsvereinbarung mit dem König
|
|
| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | An die Wähler. Wir wollen, daß die Männer der künftigen Volksvertretung, daß die Männer unserer Wahl die gewissenhaften Kämpfer für unsere Freiheit, die kräftigen Beschützer [...] / Central-Comité für Volksthümliche Wahlen im Preußischen Staate. Berlin : Sittenfeld : 2. Berlin : Sittenfeld, 00.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27963 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|