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Welsch (Projektbearbeiter): 1. Thronrede (11. April 1847): Zugeständnis einer Versammlung nur der vereinigten Provinzial-Landtage (des Preußischen Vereinigten Landtages), der allerdings ausdrücklich keine dauernde Einrichtung sein soll. Ablehnung einer gesamtstaatlich-ständischen Versammlung sowie der Gewährung einer Verfassung unter Berufung auf das Volk. Die Aufgabe der Stände ist es nicht, "Meinungen zu repräsentiren", sie sind keine Volksrepräsentanten. - 2. Thronrede (2. April 1848; vorgetragen vom Ministerpräsidenten Camphausen): Bekenntnis zur deutschen Einheit und zu einer "wahre[n] constitutionelle[n] Verfassung". - 3. Thronrede (22. Mai 1848): Anerkennung der gewählten preußischen Nationalversammlung, Bekenntnis zur deutschen Einheit. - 4. Thronrede (26. Februar 1849): Mit der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 sind die Versprechungen vom März 1848 erfüllt. Aufruf an die beiden parlamentarischen Kammern und an die Regierung, sich zwecks Revision der Verfassung untereinander zu verständigen
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| Reference | Aus dem weißen Saale: Vier Thronreden: Beitrag zur neueren Preußischen Geschichte: Den 11. April 1847: Durchlauchtige, Edle Fürsten, Grafen und Herren! [...] / [Friedrich Wilhelm IV.]. Berlin : Pleßner, 26.02.1849[nach dem 26.02.1849]. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-28455 / Public Domain Mark 1.0 |
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