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Welsch (Projektbearbeiter): Der Reichstag, das "alleinige ... Organ der Einigung zwischen dem constitutionellen Monarchen und der Volkssouveränität" erklärt sich für unauflösbar. Er vertritt alle Völker Österreichs, zwingt jedoch keinen Abgeordneten zum Bleiben. Aufforderung an alle abwesenden Mitglieder, sich binnen 14 Tagen wieder zur parlamentarischen Arbeit einzufinden
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Kundmachung: Der nachfolgende Beschluß der hohen Reichs-Versammlung in der Sitzung vom 8. October 1848 wird hiemit kundgemacht ... / Franz Smolka. Carl Wiser. Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 09.10.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-33405 / Public Domain Mark 1.0 |
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