Welsch (Projektbearbeiter): Disziplinarordnung für die 'Mobile Nationalwehr': Androhung des Kriegsrechts in Fällen der Befehlsverweigerung, tätlichen Angriffen auf Vorgesetzte sowie bei Plünderung. Festlegung der Zusammensetzung des Kriegsgerichts
|
jump to main-menujump to main content | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||