Welsch (Projektbearbeiter): Gutachten von 18 Abgeordneten des Vereinigten Landtages die Urwahlen zur zukünftigen Preußischen Nationalversammlung betreffend: wahlberechtigt ist demnach jeder männliche preußische Staatsbürger nach Vollendung des 24. Lebensjahres, der sich im Besitz der bürgerlichen Rechte befindet, mindestens 6 Monate in einer bestimmten Gemeinde ansässig ist und keine öffentliche Armenunterstützung bezieht
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