An die -rutsche Nationalversammlung in Frankfurt.
§2ie Unterzeichneten beehren sich, Einer hohen Nationalversammlung nachfolgenden Antrag zu geneigter Beachtung dringend anzuempfehlen:
1) In Erwägung, daß die Nationalversammlung in Folge eines Gesetzes zusammenberufen worden ist, welches keineswegs den Charakter eines freien und aus innerer Bestimmung gegebenen, sondern vielmehr den Charakter eines, im Augenblicke der völligen Muthund Rathlosigkeit, den Negierungen abgedrungenen Erlasses trägt;
2) In Erwägung, daß ein derartiger Erlaß seiner innern Bedeutung nach nichtig ist, und daß es der Würde eines freien, deutschen Mannes nicht entspricht, auf derartigen nichtigen Gesetzen und Erlassen zu fußen;
L

