via mußte sogar bei 100 Ducaten Strafe eS verbieten, seine Regimenter mit dem Ausdrucke Militz oder Militair zu bezeichnen.
Anstatt auf dem Wege, den Friedrich I. angebaßnt hatte, in wahrer Entwickelung fortzugehen, ließ man sich unter dem Kömge Friedrich Wilhelm I. zur Erweiterung des stehenden Heeres, neben dem alten Werbungösysteme die Ein-
> Ehrung eines Recrutirungö - oder AuShebungSsystemeS von Landeskindern ge-
.illen, welches das ganze Jahrhundert fortdauerte, die Militairdienstverbind- 'lchkeit höchst ungleich vertheilte und bei feinen vielen Exemtionen zu Gunsten . oeS Adels so wie deS ReichthumeS und bei seiner zwanzigjährigen Dienstzeit, be-
> sonders über die untern Klassen des Volkes empörenden Druck brachte. Die
! Residenzstädte fahen diesem mangelhaften Heersystem- um st) geduldiger zu, alö
es ihnen gelang, sich mit einer Geldabgabe,ganz von der Militairdienstverbind- lichkeit frei zu kaufen — eine Befreiung die sie bis 1614 behauptet haben, j Nücksichtlich der Bürgerwehr blieb eS jedoch in der ersten Hälfte des 13.
j Jahrhunderts bei der frtthern Verfassung, nur wurde mit dem allmäligen Wachö- , thume der Stadt die Zahl der Compagnien successive vergrößert. Dagegen gingen von den Wachen, welche Bürger früher versahen, wieder mehrere, namentlich die Thorwachen, damit die Accise gegen Defraudationen der Bürger gesichert seyn möge, Ln die Hände deS MilitairS über, ohne daß die Stadt widersprach. Im Jahre 1701 versammelte sich die Bürgerwehr sehr zahlreich und glänzend zu einer großen Parade, um den ersten Einzug deS ersten Königs in die Residenz
!! zu verherrlichen. Dagegen liest man in den Wachberichten oft die Klage, daß
sie in unzureichender Zahl und in unanständiger Kleidung oder ohne Waffen zum Dienst erschienen sei. Am 26. Dez. 1709 schreibt der Gouverneur von Berlin, Feldmarschall von Wartenberg, dem Magistrate, daß der König sehr mißfällig bemerkt habe, wie die Wachtposten in den Residenzstädten, bei der Abwesenheit der Garnison, mit Krüppeln in abgerissener unanständiger Kleidung besetzt seyen, deren man sich schämen müsse. Die gewohnten Hauptmannsernennungen, wozu man in der Regel den ältesten Lieutenant beförderte, sind sonst die Hauptverhandlungen über die Bürgerwehr aus dieser Zeit. König Friedrich Wilhelm I. widmete ihr keine Aufmerksamkett und an der im Jahre 1727 vorgenommenen Errichtung von Laadregimentern — einer Art von Herstellung der frühern Na- tionalmilitz — blieb die Berliner Bürgerwehr unbetheiligt.
Die Ungunst, welche die Bürgerbewaffnung bei dem Könige Friedrich Wilhelm 1. fand, erstreckte sich auch auf das städtische Schützenwesen. Gleich mit der Aufhebung der Landmilitz beschloß der König Friedrich Wilhelm I. auch die Schützengilden, alö ein mit der Bürgerbewaffnung zusammenhängendes Institut zu entfernen, wenigstens ihnen die frühern Begünstigungen zu entziehen. Er ließ seit 17 l3 den Schützenkönigen die ihnen auSgesetzten Prämien nicht mehr zahlen. Wollten sie dessen ungeachtet das Schießen nach der Scheibe als Privatvergnügen fortsetzen; so blieb dies zwar ihnen freigestellt; doch sollten sie dann auch die Prämien aus eigenen Mitteln aufbringen. Viele Städte hoben hiernach ihre Schützengilde ganz auf. Andere, wie Brandenburg, Werder- Wrietzen, setzten daö Scheibenschießen alö Privatsache fort: und diese erhielten von dem Könige Friedrich II. meistens auch die ihnen früher gezahlten Prämien wieder. In den Residenzen wurde die den Schützenkönigen bewilligte Prämie, welche Kurfürst Friedrich ihnen noch am 18. Sept. 1689 bestätigt hatte, im Jahre 1713 nicht sogleich ganz abgeschafft, sondern erst nur zur Hälfte eingezogen. Indessen im I. 1727 wurde nicht nur diese Hälfte für die Zukunft ebenfalls versagt, sondern auch durch KabinetSbefehl dem Berliner Magistrate aufs Strengste geboten, kein
> Scheibenschießen ferner zu dulden. ES führe dies nur zur Ueppigkeit hin und
' verleite die Bürger ihr Gewerbe liegen zu lassen und dem Vergnügen nachzu
gehen. Alle Gegenvorstellungen blieben unberücksichtigt, da der König bei der Ansicht beharrte, der Bürger müsse Gewerbsmann bleiben und sich nicht mit den Uebungen des Soldatenstandes befassen. Auf alle Gesuche antwortete der König durch ein eigenhändiges: //Ich kann eS nicht dulden//.
> Zu einer besondern Erhebung gab der Berliner Bürgerwehr jedoch gleich zu
*) Fibiciu'S Vritr. V, 55.