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des dänischen Waffenstillstandes, der Unterdrückungsheld der Republik in Schleswig, nichts von Republikanern unter den Soldaten munkeln hören? Ganz gewiß, denn es sind viel dieser räudigen Schaafe ausgeschieden worden. Aber viele Soldaten halten ihren Republikanismus in sich zurück, so daß wenigstens die Herren Offiziere nichts davon merken. Die Thatsache, daß in der Armee Republikaner sind, steht fest. Republikaner, Herr Oberbefehlshaber aus Gnade, lieben gar keinen König.
Aber, wenn wir auch mit den guten Soldaten hoffen, daß eS nur sehr wenig Republikaner in der Armee giebt, so mag es doch sehr viel konstitutionell gesinnte Soldaten geben, vielleicht sogar einige konstitutionell gesinnte Offiziere. — Diese Art Leute aber, alter Herr General, schießen und schlagen nicht ohne Weiteres auö Liebe und treuer Hingebung für den König, d. h. dessen Person und dessen persönliche Interessen auf'ö Volk loö, sondern sie stellen daö Leben, daß Wohl von 16 Millionen Menschen, unter denen die Brüder, Schwestern und Eltern der Soldaten sind, höher, als die Liebe und treue Hingebung für die einzige Person des Königs. Wenn Letzterer den Befehl gäbe, daß die geltend gemachten und feierlich anerkannten Ansprüche des Volks auf Freiheit, Verfassung und dergleichen „Errungenschaften" mit Wrangel'schem Metall abgewiesen werden sollen, so würden diese Soldaten nicht aus treuer Hingebung für den König das Volk todtschießen, sie würden übergehen und gegen die Königlichen Truppen stehen, wie daS in der Geschichte, von der Herr Wrangel doch wohl auch was gelernt haben wird, schon oft vorgekommen. Also diese Liebe und treue Hingebung für den König ohne Weiteres ist eine Lüge, ist in konstitutionellen Staaten ein Verbrechen, da die Verfassung das Bedingende, Höhere ist. Die unbedingte treue Hingebung ist Landesverrath, wenn sich diese treue Hingebung gegen Recht nnd Verfassung geltend macht. Also im besten Falle zeigt hier der Herr Oberbefehlshaber aus Gnade eine völlige Unkenntniß dessen, was seit dem März hier geschehen,, eine gänzliche Begriffslostgkeit in Sachen der Constt-