det und mit Denen Arm in Arm geht, gegen die es noch kurz zuvor die Faust geballt hatte.
Eine solche Mobilität ist nicht mit der Würde vereinbar, weder des Staates, noch des Staatsmannes, noch des Mannes.
Wir sehen wohl in der Geschichte des dreissigjährigen Krieges, eine Epoche, deren ähnliche Wiederkehr von Manchen befürchtet wird, wir sehen da wohl die heimatlosen Söldlinge bald zu dieser, bald zu jener Fahne schwören und heute die Sache bekämpfen, für die sie gestern noch gestritten hatten. Aber das waren Reisläufer und Lanz- knechte. —
Erlauben Sie mir, m. H., Ihnen zum Schlüsse dieser con- stitutionellen Abhandlung noch eine gewichtige Autorität anzu* führen, indem ich Ihnen eine Stelle aus einer Eingabe Stein's an den König vom April 1S06 vorlese, welche in mehr als einer Hinsicht für unsere gegenwärtige Zeit geschrieben zu sein scheint. Es heisst dort: Die neueren Ereignisse, wo wir feierlich sanctionirte Verträge im Augenblick der Erfüllung umgangen und bald darauf umgestossen sahen, sind ein fürchterlich belehrendes Beispiel, wie nolhwendig es ist, Per- sonen zu ändern, wenn man Massregeln ändern will.
Die zweite unerlässliche Bedingung, unter der ein Systems- und Minister-Wechsel zu statuiren ist, ist die, dass abgeschlossene und bestehende Verträge davon, unberührt bleiben.
Hier habe ich wohl von keiner Seile einen Widerspruch zu erwarten, denn dies ist kein constilutioneller, sondern ein alter völkerrechtlicher Grundsatz, so alt, als die Staaten selbst und mit dessen Aufhebung ihre moralische Existenz zugleich aufgehoben sein würde. Denn wer würde wohl noch in ein vertragsmässiges Verhältniss zu einem Staate treten wollen, wo mit jedem caduken und fallenden Ministerium die Verträge, die es geschlossen, zugleich caduk würden und fielen? Das hiesse den Staat als moralische Person vernichten.;
Nur ein Mittel giebt es, um einseitig Verträge, die mit» dem Staatswohl unverträglich geworden sind, aufzuheben,