An die Wähler.
Ä8tr wollen, daß die Männer der künftigen Volksvertretung, daß die Männer unserer Wahl die gewissenhaften Kämpfer für unsere Freiheit, die kräftigen Beschützer unserer Rechte seien. Wir wollen, daß fie „in Uebereinstlmmung mit den wahren Interessen des Volks" Gesetze beschließen nnd vor Allem die am 5. December einseitig verliehene Verfassung nach der Vefugniß, die ihnen der 106ste und 112te Artikel derselben verleiht, in Einklang mit den Bedürfnissen eines mündigen und freien Volke- setzen.
Damit die Erfüllung dieser heiligen Pflicht Ihnen aber möglich werde, müsse» wir, die Urwähler, selbst uns zunächst die Frage beantworten, wie unsere Stellung gegenüber der am 5. December oetroylrten Verfassung beschaffen ist. Prüfen wir diese Stellung genau und lekdmschastloS, damit den Männern, welche wir wählen werden, kein Zweifel an unserer Überzeugung bleibe, damit fie in dieser die Richtschnur ihre- eigenen Handeln- finden.
Am 22. Mai d. Z. traten die Abgeordneten de- Volke- zusammen', um eine Verfassung mit dem Könige gemeinschaftlich festzustellen.
„Mit freudigem Ernste?, so sprach der König zu ihnen, „begrüße Ich eine Versammlung, welche, „aus allgemeiner BolkSwahl hervorgegangen, be- „ rufen ist, mit Mir die Verfassung zu »ereinba- „ren, die einen neuen Abschnitt in der Geschichte „Preußen- und Deutschlands bezeichnen wird."
Sie traten zusammen in Folge deS Patentes vom 18. März, de» Aufruf- vom Listen, in Folge der Königlichen Verheißungen, die in den Antworten an Deflationen der Städte Köln, Llegnitz und Breslau enthalten waren, ln Folge endlich* der Gesetze vom 6. und 8. April, welche der vereinigte Landtag berathen hatten Jene Verheißungen scherten riue .-Verfassung auf breitester Grundlage", eine „wirkliche: Repräsentation de- Volke-"/ fie sicherten der aufdenSL.Maid. 3. berufenen Versammlung unter anderen Gesetzentwürfe über
Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und
der DominlalpoltzeigewaU,
Oeffentliche und mündliche Rechtspflege mit Schwurgerichten und insbesondere für alle politische und Preß-Vergehen,
Ein voMhümlicheS, auf Nnvahlen gegründetes, alle Interessen des Volks vertretende- Wahl- - gefetz,
Verantwortlichkeit der Minister,
Vereidigung deS Heeres auf die Verfassung als Grundlage der preußischen Verfassung zu.
Am Z. December d. I. ward die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung vom Ministerium Brandenburg aufgelöst.
Das Ministerin« Brandenburg hat also die schwere Veraatwortuu« auf stchaeaomwea, die Gesetze vonr «. «uv 8. April verletzt zu hauen.
Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Douiinialpolizei- gewalt, über öffentliche und mündliche Rechtspflege mit Schwurgerichten und insbesondere für alle politische und Preß-Bergehen, über ein volk-thümliche-, auf Urwahlen gegründetes, alle Interessen de- Volkes vertretendes Wahlgesetz, über Verantwortlichkeit der Minister und Vereidigung de- Heere- auf die Verfassung sind jener Versammlung nicht vorgelegt.
DaS Ministerium Brandenburg hat also die schwere Verantwortung aus st« geoonrrrre», Laß die Erfüllung Moutalicher Verheißungen Lurch seine Schul- unrrrSglich geworden ist.
Denn nicht mit der Zustimmung der am 22. Mai kn Berlin versammelten Abgeordneten, sondern nur auf de» einseitigen Beschluß der Regierung erfolgte di« Auflösung, durch welche die Vereinbarung einer Verfassung und die Erfüllung der Königlichen Versprechen vereitelt ward.
Und fie erfolgte, weil die Minister dem Könige erklärten, daß eine Vereinbarung mit dieser Versammlung unmöglich sek; fie erfolgte, ohne daß ein Versuch geschah, die eingetretene Spannung zu lösen oder von dir Versammlung die Zustimmung zu der beabsichtigten Maßregel zu erlangen; sie erfolgte, nicht damit da- Werk der Dereinba-