An die Wähler.

m.

K. LOS -er oetroylrten Verfassung.

edrin verstäudigen Menschen gebt da- Gewisse über das Ungewisse. Da- können wir jeden Tag erfahren. Ganz eben so verhält eS sich mit der Constitution. Ob in einer solch«» Konstitution dem Bolle alle seine Rechte und Freiheiten ge­währt werden, das ist für den Augenblick noch nicht die Hauptsache. Darauf aber kommt iS an, daß diejenigen Rechte, welche im» einmal gewährt sind, vollkommen gesichert und garantirt werden; darauf kommt e- an: daß kein kandrath und kein Bürgermeister, kein Minister und kein General, kein Demokrat und kein Reaktionär, daß keine Macht der Erde an unserem Rechte deutet»» und uns un­ser gute- Recht nehmen darf. Und hiermit sind wir denn zu dem Unterschied gekommen zwischen einer octrovirten Verfassung und einer Verfassung, welche von den Vertretern des Volks ausgeht. Ctne octroylrte Verfassung ist wie ein Almosen, welche- ein hartherziger reicher Mann dem Bettler gezwungen znwirst. De» einer octrouirten Ver­fassung ist Altes auf den Schein berechnet, überall

liegen Fußangeln, und wem» man die Sache Lichte besieht, so findet man, daß keinem Menfcke» aut so einer octrovirten Verfassung geholfen ist. Aber Ihr werdet einwknden, e- ist mit der uns Preuße» verliehenen Verfassung etwas ganz An» dereS ; da ist nicht-Versteckte-, da ist kein Himer« halt, da ist Alles offen. Hierin müssen wir Click« ganz Recht gebe»»: in unserer Verfassung lie gen keilte Fußangeln versteckt: da- ist ganz rick" tig; in unserer Verfassung ist aber klar und dem lich der Sag als Gesetz ausgesprochen, und zwar geschieht dies >m Art. 105, daß die Minister thun können , was ihnen irgend beliebt. CS heißt näm­lich in diesem Art. 105 »»örtlich:

Wenn die Kämmen» nicht versammelt sind, können in dringendei» Fälle»», unter Verantwort­lichkeit de- gesammten Staat-Ministeriums, Bcr- ordnunge» mit Gesetzeskraft erlassen werden; dieselbe,» sind aber den Kammern bei ihrem nächsten Zusammentritt zur Genehmigung sofort vorz»,legen."