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Kundmachung: Um Gleichmäßigkeit und Regelmäßigkeit bei allen öffentlichen Arbeiten zu erzielen, wird folgende Arbeiter-Ordnung, welche vom 3. Juli 1848 angefangen zur allgemeinen Richtschnur zu dienen hat, hiermit bekannt gemacht: Arbeiter-Ordnung: Erstens. Die tägliche Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt ... / A. Baumgartner
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