Kundmachung: Nach den bestehenden Satzungs-Vorschriften ist den Fleischhauern nur dann die Hintangabe einer Zugabe erlaubt ... / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarden und Studenten zur Aufrechthaltung der Sicherheit und Ordnung und zur Wahrung der Rechte des Volkes. Wien : K. K. Hof- u. Staatsdr., 13.07.1848