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Boberach: Bei der Trennung Belgiens von den Niederlanden ist kein unabhängiges Herzogtum Limburg entstanden, sondern diese Gebiete wurden den Niederlanden zurückerstattet bzw. als Entschädigung für Luxemburg zugewiesen. Die staatsrechtliche Verständigung erfolgte mit den Agnaten des Hauses Nassau wie auch mit dem Deutschen Bund. Mit der Trennung Limburgs von den Niederlanden würde der Deutsche Bund einen natürlichen Verbündeten verstimmen. Die Petitionen wenden sich gegen einen Anschluß an den Deutschen Zollverein
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Denkschrift über die Verhältnisse des Herzogthums Limburg. Frankfurt am Main : Brönner, 00.00.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-19427 / Public Domain Mark 1.0 |
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