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Boberach: Die Angeklagten haben innerhalb des damals gesetzlichen Systems für die Verfassung gehandelt, weil die Frankfurter Reichsverfassung mit ihren Grundrechten des deutschen Volkes in Sachsen galt. Die sächsische Gerichtsbarkeit übte politische Siegerjustiz
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Beweis, daß die wegen ihrer Betheiligung an dem Maiaufstande des Jahres 1849 des Hochverraths Angeklagten weder als Hochverräther noch als Aufrührer zu [...] / geführt von August Pappermann. Dresden : Pappermann {[u.a.], 06.05.1850. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-20193 / Public Domain Mark 1.0 |
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