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Welsch (Projektbearbeiter): Rechenschaftslegung des Berliner Magistrats nach der königlichen Anordnung zur Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg (9. November 1848): nachdem die Nationalversammlung bei der Ausarbeitung einer konstitutionellen Verfassung versagt hat, Friede und Ordnung nicht wieder zurückkehrten und sich eine 'anarchische Faction' über die Grundsätze der konstitutionellen Monarchie hinwegsetzte, ergab sich die Notwendigkeit, die Nationalversammlung dem Druck der Massen zu entziehen, um den Ausbruch eines Bürgerkrieges zu verhindern. Aufruf, sich um den 'constitutionellen Thron' zu scharen
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| Reference | An unsere Mitbürger! Die Krisis, in welche die Entwickelung unserer öffentlichen Zustände ... / Der Magistrat. Berlin : Decker, 21.11.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-20232 / Public Domain Mark 1.0 |
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