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Boberach: Die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht muß zur Folge haben, daß die Homöopathie der Schulmedizin gleichgestellt wird. Die Universitäten sollen Lehrstühle für Homöopathie erhalten, die Approbation der Ärzte erst nach einem Kursus in Homöopathie erfolgen und ihnen die Wahl der Homöopathie freigestellt sein
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Die Gleichstellung der Homöopathie mit der Allöopathie : beantragt in einer Adresse an die hohe National-Versammlung in Frankfurt von einer Versammlung homöopathischer Ärzte Rheinlands und Westphalens / motivirt von W. Stens. Bonn : Weber, 05.09.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-20535 / Public Domain Mark 1.0 |
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