Boberach: Die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht muß zur Folge haben, daß die Homöopathie der Schulmedizin gleichgestellt wird. Die Universitäten sollen Lehrstühle für Homöopathie erhalten, die Approbation der Ärzte erst nach einem Kursus in Homöopathie erfolgen und ihnen die Wahl der Homöopathie freigestellt sein
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