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Boberach: Die vom Verein errichtete Stiftung soll "durch geistige und materielle Mittel das Familienwohl" fördern, die "Geistes- und Herzensbildung besonders des weiblichen Geschlechts" heben und die "unerschütterliche Anhänglichkeit an das Königshaus" befestigen
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Allgemeines Grundgesetz für das Kuratorium in Potsdam und die Frauen- und Jungfrauen-Vereine des Landes unter dem hohen Protectorate Ihrer Majestät der [...] : zu Potsdam am 29. November 1849 / [gez. von Kahlden-Norrmann. Gobbin. W. Hecker. Krimm]. Berlin : Schultze, 29.11.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-20652 / Public Domain Mark 1.0 |
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