Go to page

Bibliographic Metadata

Title
Bundes-Reform, deutsches Parlament und Bundesgericht : ein Vorschlag in ernster Zeit ; [Erste censurfreie Druckschrift aus Baden] / von Heinrich Zöpfl
AuthorZoepfl, Heinrich
PublishedHeidelberg : Winter, 30.03.1848
Description52 S.
Annotation
In Fraktur
LanguageGerman
Keywords
Electronic Edition
Frankfurt a.M. : Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998
URNurn:nbn:de:hebis:30:2-20797 
Links
Download PDF
Reference
IIIF IIIF Manifest
Classification
Abstract

Boberach: Der Antrag des badischen Landtags auf Bundesreform soll nicht durch ein Kaisertum verwirklicht werden. Es soll beim Staatenbund bleiben, jedoch mit Einschluß von Posen, Ost- und Westpreußen. Ein verantwortliches Reichsministerium soll aus einem zwischen Österreich und Preußen wechselnden Präsidenten und bis zu sechs Bundestagsgesandten bestehen, die vom Engeren Rat gewählt werden, die Nationalrepräsentation beim Bundestag und der Bundesgerichtshof sollen vom Engeren Rat ernannt werden. Auch Frauen sollen vom Bundestag beschäftigt werden. - Wentzke: Die Grundlage der Reform hat der Antrag der Badischen Kammer gegeben: 1. Eingliederung der außerdeutschen Provinzen Preußens und damit enger Anschluß Preußens an Deutschland. 2. Erweiterung des Bundeszwecks. 3. Organisationsänderungen: gegen die Wiederherstellung des Kaisertums und gegen Aufhebung der Souveränität der Einzelstaaten, nur für Erweiterung des Wirkungskreises des Präsidiums am Bundestage, und zwar durch Schaffung eines verantwortlichen Reichsministeriums (der Präsident selbst und 4 bis 6 Bundestagsgesandte nach Wahl durch den engeren Rat) als Bundesstaatsrat. Vor allem ist eine Vermehrung der wirklichen Arbeitskräfte und Intelligenzen am Bundestage nötig. Erwünscht wäre vielleicht ein Wechsel des Präsidiums zwischen Österreich und Preußen. Am wichtigsten ist die Einrichtung einer Nationalrepräsentation am Bunde: 3 bis 4 Kuriatstimmen der Standesherren, 69 Abgeordnete als Delegierte der Ständeversammlungen nach der Zahl der einzelstaatlichen Stimmen im Plenum. Den Schlußstein bildet ein Bundesgerichtshof von 34 Mitgliedern als Staatengerichtshof, ernannt von den Staaten des engeren Rats, und zwar je eines von der Regierung und von den Landständen

Terms of Use
LicencePublic Domain Mark 1.0
Usage

Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.

Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema: [Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)

ReferenceBundes-Reform, deutsches Parlament und Bundesgericht : ein Vorschlag in ernster Zeit ; [Erste censurfreie Druckschrift aus Baden] / von Heinrich Zöpfl. Heidelberg : Winter, 30.03.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-20797 / Public Domain Mark 1.0