| | ![]() | |
| Boberach: Eine Verfassung braucht überhaupt nicht beschworen [zu] werden, jedenfalls aber nicht vom Heer. Da die vollziehende Gewalt in der Hand des Staatsoberhaupts liegt, leisten Beamte und Heer ihm den Dienst- oder Fahneneid, und er garantiert mit ihnen die Aufrechterhaltung der Verfassung |
|
| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | Darf das Heer auf die Verfassung vereidigt werden? / [W. von Merckel]. Berlin : Mittler, 00.03.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-21520 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|