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Boberach: Schwurgerichte sind dann gerechtfertigt, wenn die Geschworenen nur über Schuld oder Unschuld urteilen, wobei sie als juristische Laien nicht irren können
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Rede über die Geschwornengerichte, gehalten in einer Versammlung des konstitutionellen Vereins zu Gorkau : Gedruckt auf den Wunsch der Mitglieder jenes Vereines / von einem Mitgliede des Direktoriums, dem Rittergutsbesitzer Dr. Bayer auf Kuhnau. Breslau : Gosohorsky, 20.04.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-21738 / Public Domain Mark 1.0 |
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