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Boberach: Der den Vereinigten Ständischen Ausschüssen vorgelegte Entwurf eines Strafgesetzbuches berücksichtigt in den Paragraphen 412 - 416 nicht, daß sich das Verhältnis von Staat und Kirche zu deren Gunsten verändert hat. Vor allem darf der Staat nicht beanspruchen , Geistliche aus dem Amt zu entfernen. Die Katholiken im Rheinland und Westfalen werden sich nicht damit abfinden können. - Welsch (Projektbearbeiter): Nachtragsband
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| Reference | Nachtrag zu meiner Kritik über den Titel des Entwurfes des Preußischen Strafgesetzbuches von den Verbrechen der Geistlichen / von Ferdinand Walter. Bonn : Weber, 06.01.1848[nach dem 06.01.1848]. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-21877 / Public Domain Mark 1.0 |
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