| ![]() | |
Boberach: Weil die Angeklagten in Baden einen Umsturz der Staatsform und die Republik in Deutschland her[bei]führen wollten, werden sie wegen Hochverrat zu jeweils acht Jahren Zuchthaus verurteilt, wovon fünf Jahre und vier Monate als Einzelhaft vollzogen werden sollen
|
|
| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Verhandlungen des Geschwornen-Gerichts zu Freiburg gegen G. Struve und C. Blind : begonnen den 20. März 1849. Freiburg : Emmerling, 30.03.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-23215 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|