| | ![]() | |
| Boberach: Die Landesverteidigung muß auf der Grundlage der Volksbewaffnung mit Wehrpflicht vom 20. bis 50. Lebensjahr organisiert sein. Stellvertretung wird gestattet. Die Offiziere sollen frei gewählt werden, der oberste Verwaltungsrat des Heeres auch Kriegsgericht sein. Die Rüstung kann mit Anleihen finanziert werden, die später durch die Einsparungen infolge Verminderung des stehenden Heeres zu tilgen sind |
|
| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | Die Organisation der Volksbewaffnung in Deutschland, mit besonderem Bezuge auf Sachsen : eine Denkschrift an die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt und an alle deutschen Regierungen ; Auf Grund der Berathungen einer vom deutschen Vaterlandsvereine [...] / bearb. von A. Röckel. Dresden : Adler u. Dietze, 00.00.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-23543 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|