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Wentzke: Volkshaus und Staatenhaus [sind] beinahe festgestellt, es fehlt noch die Krönung. Österreich darf nicht ausscheiden, man muß daher eine Einigung suchen. Für Turnus zwischen Österreich und Preußen, jeweils auf Lebenszeit. Um Hereinziehung der Sonderinteressen zu verhindern, ernennt das Reichsoberhaupt jeweils einen Reichsverweser (einen volljährigen Prinzen), der das Reich am Sitz der Reichsregierung vertritt. Dazu Reichsrat der Fürsten und Städte unter dem jeweiligen Nachfolger in der Reichsregierung
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| Reference | Das Reichsoberhaupt / von einem Uneingeweihten. Frankfurt a. M. : Krebs-Schmitt, 00.00.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-23989 / Public Domain Mark 1.0 |
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