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| Welsch (Projektbearbeiter): Kritische Kommentierung der Artikel 63 und 67 der oktroyierten Verfassung: bei der geplanten Revision der Verfassung soll ein Teil der Mitglieder der 1. Kammer vom König ernannt werden und die Beschränkungen des Wahlrechts zur zweiten Kammer machen kleinen Grundbesitzern, Handwerkern und Gewerbetreibenden, dem größten Teil der Lehrer und jüngeren Beamten sowie Arbeitern und Dienstboten die Teilnahme an der Wahl unmöglich |
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | An die Wähler Berlins.Die zukünftigen Kammern der oktroyirten Verfassung: Bei der Betrachtung der oktroyirten Verfassung werden häufig zwei kleine, mit Sternen versehene Anmerkungen [...] / [Das Berliner Lokal-Comité für Volksthümliche Wahlen]. Berlin : Krause : 5. Berlin : Krause, 00.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-25698 / Public Domain Mark 1.0 |
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