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Welsch (Projektbearbeiter): Darlegung des demokratischen Rechtsstandpunktes: das Recht des Volkes ist die konstitutionelle Verfassung auf breitester Grundlage, die zusammen mit der Krone durch gewählte Abgeordnete vereinbart wird. Erinnerung an das bereits 1815 gegebene, aber nicht eingehaltene Verfassungsversprechen. Zurückweisung von Anwürfen, die Volkspartei wolle die Anarchie, die Zerstörung des Staates, der Familie und des Eigentums
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | An die Wähler. Die Partei des Volkes und die Partei der Regierung: Es giebt in diesem Augenblicke nur zwei Parteien ... / Central-Comité für Volksthümliche Wahlen im Preußischen Staate. Berlin : Sittenfeld : 13. Berlin : Sittenfeld, 00.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-25718 / Public Domain Mark 1.0 |
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