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Boberach: Die Gemeinden haben das ihnen im Entwurf der Grundrechte eingeräumte Recht der Lehrerwahl gar nicht verlangt. Die Schulverhältnisse werden besser von Staats wegen gesetzlich geregelt, die Gemeinden sollen bei der Ernennung der Volksschullehrer nur mitwirken.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Hohe Nationalversammlung! Bitte des vaterländischen Vereins zu Carlsruhe, die Schulverhältnisse betreffend: Der unterzeichnete vaterländische Verein, welcher [...] / der vaterländische Verein. Carlsruhe, 14.11.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-26704 / Public Domain Mark 1.0 |
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