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Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme (Abänderungsvorschläge) der Berliner Bürgerwehr zum ministeriellen Entwurf eines Bürgerwehrgesetzes vom 7. Juli 1848: u.a. direkte Wahl der Vorgesetzten durch die Mannschaften, Einsatz der Bürgerwehr obliegt den Gemeindevorstehern oder dem diensthabenden Kommandeur selbst, Ablehnung eines eximierten Gerichtsstandes für letztere
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Einer hohen Preußischen National-Versammlung erlauben wir uns in Verfolg unserer Vorlage vom 24sten Juli 1848 die Ergebnisse unserer Berathungen über den [...] / die Vertrauensmänner der Berliner Wehrmannschaften und in deren Auftrage der Vorstand. Woltemas ... Berlin : Jahncke, 04.08.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27182 / Public Domain Mark 1.0 |
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