| ![]() | |
Welsch (Projektbearbeiter): Vorschläge zur preußischen Volksvertretung: konstitutionelle Monarchie, die Legislative obliegt dem Monarchen und der Volksvertretung zusammen, ersterer hat ein zweimaliges Ablehnungsrecht. Die Volksvertretung soll zweikammrig sein: Ständekammer (Arbeiterschaft, Grundbesitzer, Gewerbetreibende und Intelligenz) und Senat (Wahl nach Bezirken). Das Recht der Steuerbewilligung obliegt nur der Ständekammer
|
|
| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Die Volksvertretung Preußens: Ständische Vertretung hat es in Preußischen Landen schon vor dem großen Kurfürsten gegeben ... / Saegert. Berlin : Harth & Schultze, 00.11.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27372 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|