Welsch (Projektbearbeiter): Vorschläge zur preußischen Volksvertretung: konstitutionelle Monarchie, die Legislative obliegt dem Monarchen und der Volksvertretung zusammen, ersterer hat ein zweimaliges Ablehnungsrecht. Die Volksvertretung soll zweikammrig sein: Ständekammer (Arbeiterschaft, Grundbesitzer, Gewerbetreibende und Intelligenz) und Senat (Wahl nach Bezirken). Das Recht der Steuerbewilligung obliegt nur der Ständekammer
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