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| Welsch (Projektbearbeiter): Angesichts der Lage des Vaterlandes war die Krone berechtigt, die Nationalversammlung aufzulösen und eine Verfassung zu oktroyieren. Die Einrichtung zweier parlamentarischer Kammern bedeutet keine Schmälerung der Volksrechte. Das Steuerbewilligungsrecht muß dem Parlament erhalten bleiben. Anzustreben sind: freie Gemeindeordnung, Aufhebung der bäuerlichen Lasten, Interessenvertretung des Gewerbes und der Industrie. Zusammensetzung des Wahlkomitees aus denjenigen Mitgliedern der Nationalversammlung (Zentrum), welche am 9. November 1848 gegen die Verlegung des Parlamentes protestierten, den Aufruf zur Steuerverweigerung vom 15. jedoch ablehnten. Aufruf zur Bildung von Kreiskomitees. |
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | Programm: Die Unterzeichneten haben sich zu einem Wahlcomité vereinigt, um bei dem bevorstehenden großen Wahlakt ... / Caspar ... Berlin : Reimer, 01.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27531 / Public Domain Mark 1.0 |
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