| ![]() | |
Welsch (Projektbearbeiter): Erklärung von Urwählern des 86. Berliner Stadtbezirks, die Verfassung vom 5. Dezember 1848 als Grundlage zu nehmen, mittels Modifikationen der Bevölkerung die ihnen vorenthaltenen Rechte zurückzugeben. Die Verfassung besteht erst dann zu Recht, wenn die Kammern sie revidiert und anerkannt haben
|
|
| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Erklärung: In der nachfolgenden Erklärung haben die unterzeichneten Urwähler einige der wesentlichsten Grundzüge ... / D. A. Benda. Berlin : Reichardt, 08.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27653 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|