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Welsch (Projektbearbeiter): Zwar entbehrt die am 5. Dezember 1848 oktroyierte Verfassung jeder rechtlichen Grundlage, doch soll sie aus Gründen des Wohles des Vaterlandes anerkannt und nach den Grundsätzen einer demokratisch-konstitutionellen Monarchie weiterentwickelt werden: das erbliche Königtum soll den durch die Mehrheit der Volksvertretung ausgedrückten Nationalwillen repräsentieren. Dies bedeutet im einzelnen: gleiche Wahlberechtigung für Gemeinde-, Kreis- und Volksvertretung, volles Steuerbewilligungsrecht für das Parlament, Abänderung des Artikels 110 dahin, daß die Kammern über eine (zeitweise) Aufhebung der Grundrechte zu entscheiden befugt sind, gerechte Verteilung der Steuerlasten
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | An die Urwähler des 28ten Stadtbezirkes: Nachdem bereits verschiedene Bewohner des 28ten Stadtbezirkes ihre politischen Ansichten in ein besonderes Programm [...] / Bechtel ... Berlin, 09.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27733 / Public Domain Mark 1.0 |
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