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| Welsch (Projektbearbeiter): Stellungnahme von 248 Quedlinburger Urwählern: Grundsätzliche Annahme der oktroyierten Verfassung vom 5. Dezember 1848 als Grundlage für die am 26. Februar 1849 zusammentretenden Volkskammern, doch Forderung von Nachbesserungen, u.a.: völlige allgemeine Rechtsgleichheit; zivile Jurisdiktion für Militärangehörige in Friedenszeiten; Ablehnung des absoluten legislativen Vetos der Krone; Ablehnung von Beschränkungen des aktiven Wahlrechts; Erlaß von Diäten- und Reisekostenregelungen; Ablehnung der provisorischen Gesetzgebungsbefugnis für das Staatsministerium in der sitzungsfreien Zeit der Kammern; Ablehnung der Befugnis des Staatsministeriums, bei Ausrufung des Kriegs- und Ausnahmerechts wesentliche Grundrechte außer Kraft zu setzen |
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | An die Wähler! Am 2ten April vorigen Jahres verhieß Preußens König seinem Volke eine Constitution auf breitester Grundlage ... Quedlinburg : Basse, 08.01.1849 | 12.01.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-27750 / Public Domain Mark 1.0 |
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