Welsch (Projektbearbeiter): Das Ministerium Brandenburg hat mit der Auflösung der preußischen Nationalversammlung die Gesetze vom 6. und 8. April 1848 verletzt sowie die Gesetzentwürfe über die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit und der Dominialpolizeigewalt, über Schwurgerichte und Meinungsfreiheit, über ein freies Wahlgesetz, über die Verantwortlichkeit der Minister und die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung unmöglich gemacht. Anforderungen an die zu wählenden Wahlmänner sind daher: Erklärung der Oktroyierung der Verfassung als ungesetzlichen Akt, Fortsetzung des unterbrochenen Werks der Verfassungsvereinbarung mit dem König
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