Welsch (Projektbearbeiter): 17 Berliner Urwähler sprechen sich dafür aus, die oktroyierte Verfassung vom 5. Dezember 1848 anzuerkennen, fordern jedoch ihre Revision in folgenden Punkten: kein absolutes, sondern nur ein suspensives Veto des Königs, keine Beschränkung des allgemeinen Wahlrechts, Bewilligung von Diäten auch für die erste Kammer, Feststellung der Zivilliste (Krondotation), eine freisinnigere Kommunalverfassung, Steuerbewilligungsrecht nur für die beiden Kammern, keine Gesetzgebungsbefugnis für das Ministerium bei Abwesenheit der Kammern (Art. 105), Möglichkeit der Aufhebung von Grundrechten durch das Ministerium im Falle von Krieg und Aufruhr nur provisorisch und vorbehaltlich der Zustimmung beider Kammern. Bekenntnis zur konstitutionellen Monarchie auf breiter demokratischer Grundlage
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