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| Welsch (Projektbearbeiter): Durch die Verordnung vom 30. Mai 1849 wurde das Wahlgesetz vom 6. Dezember 1848 aufgehoben und ein Dreiklassenwahlrecht eingeführt, was einen eindeutigen Verfassungsbruch darstellt. Aufruf zur Wahlenthaltung, da eine Teilnahme an diesen Wahlen ebenfalls Verfassungsbruch wäre |
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | Erklärung: Das Ministerium Brandenburg hat unterm 30. Mai d. J. eine Verordnung ... / Das provisorische Central-Komité zur Wahrung des verfassungsmäßigen, allgemeinen Wahlrechts im preußischen Staate. Banse ... Berlin : Marquardt u. Steinthal, 14.06.1849. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-28282 / Public Domain Mark 1.0 |
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