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Welsch (Projektbearbeiter): Die Verhängung des Belagerungszustandes über die Hauptstadt Berlin am 12. November 1848 war die Vorbedingung für den Weiterbestand Preußens und hat eine wirtschaftliche Erholung des Landes gezeitigt. Jedoch ist die "destruktive Parthei" bislang nur niedergehalten und nicht "ausgerottet". Eine Aufhebung des Belagerungszustandes ist nur nach der Verabschiedung von Gesetzen möglich, welche "der Zügellosigkeit des Klubbwesens Schranken setzen" und "die Bestrafung des Preßunfugs sichern"
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Von der großen wohlgesinnten und unbefangenen Mehrheit des Preußischen Volks ist es anerkannt ... Berlin : Starcke, 00.00.1849[Anfang 1849]. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-28645 / Public Domain Mark 1.0 |
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