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| Welsch (Projektbearbeiter): Das Recht des Volkes auf Justiz bedeutet nicht nur, durch Delegation von Geschworenen Gerichtsbarkeit auszuüben sondern auch durch Unterstützung der Staatsanwaltschaft Gesetzwidrigkeiten zu bekämpfen und Verbrechen zu verfolgen. Warnung vor Forderungen "radicaler Blätter", welche richterliche und polizeiliche Gewalt nicht streng auseinanderhalten und somit faktisch in den reaktionären Vorstellungen des alten Polizeistaates befangen sind |
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | Volks-Justiz: Der unterzeichnete Verein sieht sich veranlaßt, den reactionairen Umtrieben radicaler Blätter gegenüber eines der wichtigsten Volksrechte [...] / Der Preußen-Verein für constitutionelles Königthum. Berlin : Brandes & Schultze, 08.06.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-28786 / Public Domain Mark 1.0 |
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