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Welsch (Projektbearbeiter): Soll die Landwehr die Pflichten der Bürgerwehr mit übernehmen, so gebühren ihr auch deren Rechte. Forderungen: Verbleib von Land- und Bürgerwehrmännern in ihren jeweiligen Korporationen, Landwehr unter dem Kommando der Bürgerwehr, Wahl der Landwehrführer nach dem Vorbild der Bürgerwehr, Beschränkung des Landwehrdienstes auf (turnusmäßigen) Wachdienst sowie die Unterstützung der Bürgerwehr im Falle eines Alarmes, Verwendung der Landwehr nur innerhalb Berlins
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Erklärung der vereinigten Landwehrmänner Berlins: Die unerwartete Einberufung der Landwehr zur Sicherung unserer Stadt hat gewiß einen Jeden unter uns [...] / Die vereinigten Landwehrmänner Berlins. Berlin : Litfaß, 15.06.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-28900 / Public Domain Mark 1.0 |
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