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Welsch (Projektbearbeiter): Zurücknahme des Tagesbefehls für die Nationalgarde vom 13. Mai 1848, (Verbot für Nationalgardisten, Mitglied des revolutionären Wiener Zentralkomitees zu sein); Revision der provisorischen Wahlordnung vom 9. Mai dahingehend, daß auf die Einrichtung eines Senates (bestehend aus vom Kaiser ernannten Personen sowie aus gewählten Großgrundbesitzern) verzichtet werden soll. Hintergrund: die sogenannte 'Sturmpetition' vom 15. Mai., einen aufgrund allgemeinen Wahlrechts zusammengesetzten Reichsrat eine neue Verfassung ausarbeiten zu lassen
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| Reference | Kundmachung: Das Ministerium hat in Erwägung der Pflichten, welche ihm gegen den Thron obliegen ... / Pillersdorff. Wien, 15.05.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-30055 / Public Domain Mark 1.0 |
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