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Bibliographic Metadata

Title
Provisorische Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse: Nachdem das unterm 31. März 1848 kundgemachte provisorische Preßgesetz einer genauen Revision unterzogen worden ist ... / Pillersdorff. Sommaruga. Krauß. Latour. Doblhoff. Baumgartner
ParticipantsPillersdorff, Franz Xaver Freiherr von ; Sommaruga, Franz von ; Krauss, Philipp von ; Baillet von Latour, Theodor Graf ; Doblhoff-Dier, Anton Freiherr von ; Baumgartner, Andreas Freiherr von
PublishedWien, 18.05.1848
Description1 Flugbl. auf 3 S. ; Druckspiegel 20 x 36 cm
Annotation
In Fraktur
LanguageGerman
Electronic Edition
Frankfurt a.M. : Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998
URNurn:nbn:de:hebis:30:2-30104 
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Reference
IIIF IIIF Manifest
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Classification
Abstract
Welsch (Projektbearbeiter): Einschränkende Bestimmungen der erst im März errungenen Pressefreiheit: verbindliche Angabe des Namens des Druckers oder Verlegers sowie von Ort und Zeit, Verpflichtung zum Abdruck amtlicher und privater Gegendarstellungen. Freiheitsstrafen drohen im Falle von Angriffen oder Schmähungen auf die Person des Landesfürsten und auf die Verfassung, bei der Propagierung des Abfalls einzelner Landesteile sowie bei Gotteslästerung und Verbreitung falscher Gerüchte. Die Verbreitung von Druckschriften ist neben den Behörden nur solchen Buch- und Kunsthandlungen sowie Druckereien gestattet, die der Sicherheitsbehörde namentlich bekannt sind
Terms of Use
LicencePublic Domain Mark 1.0
Usage

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ReferenceProvisorische Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse: Nachdem das unterm 31. März 1848 kundgemachte provisorische Preßgesetz einer genauen Revision [...] / Pillersdorff. Sommaruga. Krauß. Latour. Doblhoff. Baumgartner. Wien, 18.05.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-30104 / Public Domain Mark 1.0