Kundmachung über die Wahlen: Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen ... / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarde und Studenten zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit und zur Wahrung der Rechte des Volkes
Welsch (Projektbearbeiter): Die Urwähler sind zur Wahl auch solcher Wahlmänner berechtigt, die in einem anderen als dem eigenen Distrikt aufgestellt wurden
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Reference
Kundmachung über die Wahlen: Dem unterzeichneten Ausschusse ist so eben nachstehender Erlaß des hohen Ministeriums des Inneren zugekommen ... / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarde und Studenten zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit und zur Wahrung der Rechte des Volkes. Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 17.06.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-31201 / Public Domain Mark 1.0