Kundmachung: Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167 wurde anher bekannt gegeben ... / Von dem Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien
Welsch (Projektbearbeiter): Die Urwähler sind auch zur Wahl solcher Wahlmänner berechtigt, die in einem anderen als dem eigenen Distrikt aufgestellt wurden
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Reference
Kundmachung: Zu Folge des hohen Ministerial-Erlasses vom 17. Juni 1848, Z. 1119-167 wurde anher bekannt gegeben ... / Von dem Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien. Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 17.06.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-31268 / Public Domain Mark 1.0