| ![]() | |
Welsch (Projektbearbeiter): Bekräftigung der bestehenden Löhne und Sachleistungen für die bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigten: bei witterungsbedingter Arbeitsunterbrechung am Vormittag wird ein halber Tag, am Nachmittag ein ganzer bezahlt. Fällt ein Arbeitstag witterungsbedingt völlig aus, besteht Anspruch auf 6 Kreuzer Aushilfe (in Brot oder in Geld). Fallen mehrere Arbeitstage aus, so steigt die Aushilfe auf 9 Kreuzer täglich (ab dem zweiten Tag; entweder in bar oder als Anweisung auf 6 Kreuzer in Brot plus 3 Kreuzer Zulage). Arbeiter, denen aufgrund eines Mißverständnisses ein halber Tag zuviel ausgezahlt wurde sind verpflichtet, dies durch Mehrarbeit oder Lohnverzicht auszugleichen
|
|
| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
Zitierempfehlung
Wir empfehlen Ihnen das Zitieren nach folgendem Schema:
[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Kundmachung an die Arbeiter: Der unterzeichnete Ausschuß kann heute nur wiederholen, was er Euch Samstag schon bekannt gegeben hat ... / Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarden und Studenten für Sicherheit, Ordnung und Wahrung der Volksrechte. Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 18.06.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-31283 / Public Domain Mark 1.0 |
|
|