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Bibliographic Metadata

Title
Kundmachung: Um Gleichmäßigkeit und Regelmäßigkeit bei allen öffentlichen Arbeiten zu erzielen, wird folgende Arbeiter-Ordnung, welche vom 3. Juli 1848 angefangen zur allgemeinen Richtschnur zu dienen hat, hiermit bekannt gemacht: Arbeiter-Ordnung: Erstens. Die tägliche Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt ... / A. Baumgartner
AuthorBaumgartner, Andreas Freiherr von
PublishedWien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 28.06.1848
Description1 Flugbl. ; Druckspiegel 50 x 40 cm
Annotation
In Fraktur
LanguageGerman
Electronic Edition
Frankfurt a.M. : Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998
URNurn:nbn:de:hebis:30:2-31429 
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IIIF IIIF Manifest
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Classification
Abstract
Welsch (Projektbearbeiter): Arbeitsordnung für die bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigten, gültig ab dem 3. Juli 1848: Festsetzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden, Tageslohn für Männer 25, für Frauen 20 Kreuzer; bei witterungsbedingter Arbeitsunterbrechung am Vormittag wird ein halber, am Nachmittag ein ganzer Tageslohn gezahlt. Fällt ein Arbeitstag witterungsbedingt völlig aus, besteht Anspruch auf 6 Kreuzer Unterstützungszahlung am ersten und 9 Kreuzer an jedem folgendem Arbeitstag. Strafandrohung im Falle von 'Zusammenrottung' und Störungen der Arbeit, Hinweis auf die Gehorsamspflicht der Arbeiter gegenüber ihren Vorgesetzten
Terms of Use
LicencePublic Domain Mark 1.0
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ReferenceKundmachung: Um Gleichmäßigkeit und Regelmäßigkeit bei allen öffentlichen Arbeiten zu erzielen, wird folgende Arbeiter-Ordnung, welche vom 3. Juli 1848 [...] / A. Baumgartner. Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 28.06.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-31429 / Public Domain Mark 1.0