Welsch (Projektbearbeiter): Provisorische Geschäftsordnung der Reichsversammlung bis zur definitiven Konstituierung des Reichstages: Berufung der Vorstandsmitglieder nach dem Lebensalter, Bildung von neun Abteilungen (nach Gouvernementsbezirken) zur Prüfung der Wahlen, Wahl einer Kommission zur Ausarbeitung der endgültigen Geschäftsordnung
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