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Welsch (Projektbearbeiter): Rechtfertigungsschrift des Verwaltungsrats der Nationalgarde. Darlegung seiner historischen und juristischen Grundlagen sowie Abgrenzung seiner Kompetenzen gegenüber dem Nationalgarden-Oberkommando: "Der Verwaltungsrath, als der Inbegriff der freigewählten Vertreter der gesammten Nationalgarde Wiens ist ... in allen Angelegenheiten derselben ausschließlich competent, in soferne diese nicht eigentliche Commando-Sachen sind ..."
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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| | Reference | Der Verwaltungsrath an die gesammte Nationalgarde Wiens: Um ein richtiges Verständniß über den Verwaltungsrath der Wiener Nationalgarde und dessen Wirksamkeit [...] / Vom Verwaltungsrathe der Nationalgarde Wiens. Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 31.08.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-32660 / Public Domain Mark 1.0 |
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