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Welsch (Projektbearbeiter): Das standrechtliche Verfahren ist mitnichten aufgehoben, sondern besteht weiterhin bei folgenden Tatbeständen: Nichtablieferung von Waffen, Aufreizung zum Aufruhr, Tragen von Waffen sowie Nichtbefolgung einer Aufforderung zum Rückzug im Falle einer "Zusammenrottung"
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Kundmachung: Es hat sich, wie man vernimmt, unter der Bevölkerung Wiens ziemlich allgemein die Meinung verbreitet ... / Von der k. k. Central-Commission der k. k. Stadt-Commandantur. Wien : K. K. Hof- u. Staatsdr., 08.12.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-34074 / Public Domain Mark 1.0 |
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