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Welsch (Projektbearbeiter): Der Redakteur und Volksredner Held weist eine ihn betreffende staatsanwaltliche Bekanntmachung als ehrverletzend und nur dazu geeignet, ihn in den Augen der öffentlichen Meinung herabzusetzen, zurück. Das ganze sei nur ein leicht zu durchschauender Versuch der Wahlbeeinflussung im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Wahl des Bürgerwehr-Kommandeurs. Hintergrund: Eidliche Vernehmung Helds, eines Kandidaten zur Wahl des Bürgerwehr-Kommandeurs, zum Inhalt eines von ihm verfaßten Plakats, wobei Held unter Hinweis auf seine atheistische Überzeugung die Eidesleistung verweigert
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Ich und der Staatsanwalt: Der Staatsanwalt beim Königlichen Kammergericht, dessen Namen der Welt wahrscheinlich ein Geheimniß bleiben soll ... / Held. Berlin : Reichardt, 01.08.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-34677 / Public Domain Mark 1.0 |
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